PPWR

Die EU-Verpackungsverordnung im Griff

Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 – für alle Verpackungen, auch aus Papier, Karton und Holz.

Was die PPWR verlangt

Die PPWR betrifft Hersteller, Importeure und Vertreiber von Verpackungen. Seit August 2026 sind unter anderem Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung sowie PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen zu beachten.

Weitere Pflichten folgen schrittweise, etwa die einheitliche Materialkennzeichnung ab August 2028 und Anforderungen an die Recyclingfähigkeit ab 2030.

Unterstützung

  • Einordnung der eigenen Rolle und Pflichten
  • Aufbau der technischen Dokumentation
  • Abstimmung mit Lieferanten
  • Verknüpfung mit FSC®/PEFC-Kennzeichnung

Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Ein kurzes Erstgespräch klärt, was Sie brauchen – und was nicht.

Kontakt aufnehmen
WoodConsult
Global Supply Chain Compliance
Inhaber: Ulrich K. Müller
Ferdinand-Kopf-Straße 7, 79117 Freiburg
Hausmannstraße 9, 44139 Dortmund
+49 179 521 52 53 · ukm@wood-consult.com
FSC®-Lizenzcode: FSC-N002587
Impressum · Datenschutz
© 2026 WoodConsult