PPWR
Die EU-Verpackungsverordnung im Griff
Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 – für alle Verpackungen, auch aus Papier, Karton und Holz.
Was die PPWR verlangt
Die PPWR betrifft Hersteller, Importeure und Vertreiber von Verpackungen. Seit August 2026 sind unter anderem Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung sowie PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen zu beachten.
Weitere Pflichten folgen schrittweise, etwa die einheitliche Materialkennzeichnung ab August 2028 und Anforderungen an die Recyclingfähigkeit ab 2030.
Unterstützung
- Einordnung der eigenen Rolle und Pflichten
- Aufbau der technischen Dokumentation
- Abstimmung mit Lieferanten
- Verknüpfung mit FSC®/PEFC-Kennzeichnung
Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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