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Umweltaussagen, die vor Gericht bestehen

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen UWG-Regeln aus der Richtlinie (EU) 2024/825.

Was sich geändert hat

Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind nur noch mit Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung zulässig. Aussagen zur Klimaneutralität auf Basis von Kompensation sind verboten. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt sein.

Für zertifizierte Unternehmen heißt das: Labels wie FSC® oder PEFC korrekt nutzen, Aussagen präzise formulieren und eigene Siegel kritisch prüfen.

Unterstützung

  • Prüfung von Website, Verpackung und Werbematerial
  • Formulierungshilfen für zulässige Aussagen
  • Korrekte Nutzung von FSC®- und PEFC-Warenzeichen
  • Schulung von Marketing und Vertrieb

Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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