EUDR und EUTR
Entwaldungsfreie Lieferketten nachweisen
Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung für große und mittlere Unternehmen, ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
EUDR – Verordnung (EU) 2023/1115
Die EUDR verbietet, Rohstoffe und Erzeugnisse in der EU in Verkehr zu bringen oder auszuführen, die mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind oder nicht im Einklang mit den Gesetzen des Erzeugerlandes hergestellt wurden. Betroffen sind Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Papier, Zellstoff, Möbel oder Schokolade.
Kernpflicht ist die Sorgfaltspflicht: Informationen einschließlich Geodaten sammeln, Risiken bewerten und mindern sowie eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgeben. Zertifizierungen wie FSC® oder PEFC ersetzen die Sorgfaltspflicht nicht, können sie aber wirksam unterstützen.
Unterstützung
- Betroffenheitsanalyse: Welche Produkte, welche Rolle?
- Aufbau des Sorgfaltspflichtsystems
- Lieferantenkommunikation und -bewertung
- Verknüpfung mit FSC®- und PEFC-Systemen
- Schulung von Einkauf und Geschäftsführung
EUTR – Verordnung (EU) Nr. 995/2010
Die EU-Holzhandelsverordnung verbietet das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet Erstinverkehrbringer zu einem Sorgfaltspflichtsystem. Sie gilt bis zum Anwendungsbeginn der EUDR weiter und wird dann von ihr abgelöst; für Holz, das vor bestimmten Stichtagen erzeugt wurde, gelten Übergangsregeln.
Unterstützung
- Prüfung bestehender EUTR-Systeme
- Weiterentwicklung zum EUDR-Sorgfaltspflichtsystem
Stand: Oktober 2026. Fristen und Anforderungen können sich ändern. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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